Ablauf

Während des ersten Termins erfolgt in vetrauensvoller Atmosphäre ein ausführliches Gespräch (Anamnese) und die körperliche Untersuchung. So kann eine umfassende osteopathische Diagnose gestellt werden, die die Zusammenhänge im Körper berücksichtigt. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Auswahl der richtigen Therapie, die sorgfältig auf Ihre Situation abgestimmt ist. Dabei ist es mir wichtig, dass Sie das Vorgehen und die angewandten Methoden verstehen. Deshalb ist auch ausreichend Zeit für Fragen und Erklärungen. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel zwischen 60 - 90 Minuten.

 

Nachfolgende Termine werden in der Regel in Abständen von 3 - 6 Wochen vereinbart, wenn die Situation (z.B. eine akute Schmerzproblematik) nicht kürzere Abstände notwendig macht. Jede neue Behandlungsitzung erfolgt wieder individuell und bezieht die Veränderungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben, mit ein. 

Bei chronischen Problemen, die schon lange bestehen, kann es notwendig sein, die Behandlung auch über einen längeren Zeitraum fortzuführen.

 

Viele Patient:innen nehmen anschließend die Möglichkeit in Anspruch, auch präventiv mit 2 bis 3 Terminen pro Jahr tätig zu werden.



Kostenübernahme

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung sind individuell und abhängig von der Dauer der Behandlung. In der Regel liegen die Kosten für einen Termin zwischen 100 - 120 € und ergeben sich aus der Gebührenordnung für Heilpratiker (GebüH). Da die Osteopathie keine reguläre Leistung aller Krankenkassen ist, wird dieser Betrag direkt von den Patient:innen beglichen. Je nach Versicherung und Tarif beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Viele der gesetzlichen Krankenkassen haben die Vorteile der Osteopathie erkannt und erstatten einen Teil der Kosten. Dazu reichen Sie die in der Praxis erhaltenen Quittungen oder Rechnungen bei der Krankenkasse ein und bekommen anschließend einen entsprechenen Anteil ausgezahlt. Eine Übersicht über die teilnehmenden Krankenkassen und die Vorraussetzungen finden Sie HIER.

Private Krankenversicherung (PKV)

Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) wird ein Großteil der Behandlungskosten von den meisten Versicherungen erstattet. Dies gilt auch für die Beihilfe und private Zusatzversicherungen für Heilpraktiker.

Die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung hängt sehr von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft und Ihrem jeweiligen Tarif ab. Bitte besprechen Sie eine mögliche Kostenübernahme vor der Behandlung mit Ihrer Versicherungsgesellschaft.